Sibylle Saxer, Alec Nedic, Thalwiler Anzeiger, 27.02.2026

«Rücktritt unausweichlich», steht im Bericht – doch Makay kandidiert erneut

Zu Beginn seiner Amtszeit 2022 leistete sich der Rüeschliker Finanzvorsteher David Makay (parteilos) einige Fehltritte. Wie Recherchen von «Tamedia» zeigen, erhoben elf Personen Vorwürfe gegen ihn. Das externe Gutachten dazu konnte «Tamedia» gestützt auf das kantonale Öffentlichkeitsgesetz einsehen. Die Fachstelle führte zwölf Befragungen durch und kommt zu einem deutlichen Schluss: Makay bestritt die meisten Vorwürfe pauschal, konnte sich vielfach nicht erinnern und widersprach sich während der Befragung wiederholt. Obwohl direkte Zeugen mehrheitlich fehlten, gelangt die Fachstelle aufgrund der Vielzahl ähnlich gelagerter Schilderungen zur Einschätzung, dass sich die Vorfälle mit überwiegender Wahrscheinlichkeit grösstenteils so zugetragen haben wie beschrieben. Makay habe sich zwar nicht absichtlich, aber alles andere als rollenkonform verhalten. Sein mehrfaches Fehlverhalten sei mit einer blossen Entschuldigung nicht wiedergutzumachen. Die Fachstelle empfiehlt deshalb seinen Rücktritt als Gemeinderat.

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Simon Marti, Georg Humbel, NZZ am Sonntag, 22.02.2026

Röstis relative Wahrheit

Interne Dokumente, welche die «NZZ am Sonntag» gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz einsehen konnte, zeigen Spannungen zwischen den Departementen von Beat Jans und Albert Rösti. Das BJ kritisiert wiederholt und deutlich zentrale Vorhaben von Rösti. In mehreren Fällen äusserte das BJ rechtliche Bedenken zu Röstis Projekten. So erachtete es den Bau von Reservekraftwerken durch den Bund in einer Stellungnahme vom März 2024 als verfassungswidrig. In einem weiteren Fall zu strengeren Grenzwerten für das Pestizid Deltamethrin widersprach das BJ Röstis Entscheid und hielt fest, ein Verzicht aus landwirtschaftspolitischen Gründen sei rechtswidrig.

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Raphael Rauch, Sonntagsblick, 22.02.2026

Vergoldete Pension

Der frühere Chef des Armeestabs Claude Meier hat laut «SonntagsBlick» für seinen vorzeitigen Abgang eine Entschädigung von 179'016 Franken erhalten. Obwohl das Bundesgericht die Offenlegung solcher Abgangsentschädigungen verlangt, hat Meier Einspruch gegen die Publikation erhoben. Erst nach einer Empfehlung des EDÖB hat das Verteidigungsdepartement die Summe bekanntgegeben. Meier wollte Armeechef werden, Bundesrätin Viola Amherd entschied sich jedoch für Thomas Süssli. Das Verhältnis zwischen Süssli und Meier war angespannt gewesen und hatte sich zunehmend verschlechtert. Meier wurde 2021 nach Genf versetzt, wo er später dann mit entsprechender Zahlung in Frühpension geschickt wurde.

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Adrian Hopf-Sulc, Berner Zeitung, 21.02.2026

Eine Dienstleistung, auf die niemand gewartet hat

Im Kanton Bern finden Ende März die Wahlen von Regierungsrat und Grossem Rat statt. Der Kanton Bern hat das Politikforschungsunternehmen GFS Bern beauftragt, am Wahlsonntag mehrere Hochrechnungen zu erstellen und diese im Verlauf des Nachmittags vor dem Publikum im Rathaus zu präsentieren. Mit Verweis auf das Öffentlichkeitsprinzip hat die Redaktion von «Tamedia» vom Kanton die Offerte von GFS Bern verlangt. Sie zeigt: Die Dienstleistung der Firma kostet gut 22’000 Franken.

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Oliver Christe, Sven Niederhäuser, Gion-Mattias Durband, Südostschweiz, 21.02.2026

Pensionskasse Graubünden: Klimabewusst und doch im Blindflug

Auf Grundlage des Öffentlichkeitsgesetzes hat das WAV Recherchekollektiv gemeinsam mit Correctiv Schweiz Einsicht in die Investitionen von sämtlichen öffentlich-rechtlichen Pensionskassen verlangt und veröffentlicht die Ergebnisse in verschiedenen Lokalmedien, wie hier der «Südostschweiz». Die Auswertung zeigt, dass die PKGR insgesamt über 32 Millionen Franken in Unternehmen investiert hat, die aktuell neue Öl- und Gasfelder erschliessen – das entspricht rund 2300 Franken pro versicherter Person. Darunter finden sich über eine Million Franken in Saudi Aramco, dem weltgrössten Öl- und Gasproduzenten, sowie fast 2,5 Millionen Franken im kanadischen Pipelinekonzern Enbridge. Gleichzeitig zeigen die Dokumente, dass die Pensionskasse überdurchschnittlich viel in Tech-Unternehmen wie Nvidia, Microsoft und Tesla investiert, während sie andere Konzerne wie Apple oder Meta ausschliesst.

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Rafael Lutz, Die Weltwoche, 19.02.2026

Der Fichenstaat ist zurück

Der Bundesrat hat im November 2025 eine «interdepartementale Arbeitsgruppe zu Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation» eingesetzt. Die Bekämpfung dieser Bedrohung wurde zudem auch in der sicherheitspolitischen Strategie erwähnt. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz konnte «Die Weltwoche» ein Grundlagenpapier der Armee aus dem Sommer 2025 dazu einsehen. Es listet potenzielle Massnahmen gegen gegnerische «Akteure im Informationsraum» auf, die durch Beeinflussungsaktivitäten das «Vertrauen in demokratische Prozesse untergraben». Diese Personen oder Organisationen gilt es in den Augen der Armee künftig digital genauer zu überwachen. Die konkreten Massnahmen, mit denen die Armee angebliche Propagandisten künftig im Zaun halten will, hat Martin Pfisters Departement allesamt schwärzen lassen.

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Raphael Rauch, Sonntagsblick, 15.02.2026

Cassis in grande forma

Ignazio Cassis steht nach einer Phase der Kritik wieder im politischen Scheinwerferlicht. Im US-Zollstreit spielte das EDA keine grosse Rolle. Um das Heft wieder in die Hand zu bekommen, machte er Gabriel Lüchinger zum USA-Sondergesandten. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz rekonstruierte der «SonntagsBlick», dass Lüchinger 2025 sieben Mal in die USA flog.

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Quentin Schlapbach, Tages-Anzeiger, 11.02.2026

Raketen gegen Vorkasse

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz verlangte die «Tamedia-Redaktion» Einsicht in jene Unterlagen, mit denen Martin Pfister die geplante Mehrwertsteuererhöhung im Bundesrat begründete. Obwohl Teile der Dokumente geschwärzt sind, zeigen sie die zentralen Argumente des Verteidigungsdepartements. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Preise für Rüstungsgüter wegen der hohen internationalen Nachfrage um bis zu 40 Prozent gestiegen sind und sich die Lieferfristen um bis zu sechs Jahre verlängert haben. Die Schweiz habe als bündnisfreier Staat einen Wettbewerbsnachteil. Deshalb hält das VBS fest, dass hohe Anzahlungen ein zentraler Hebel seien, um Lieferfristen zu verkürzen. Neu sollen bei prioritär notwendigen Beschaffungen bis zu zwei Drittel des Kaufpreises im Voraus bezahlt werden, wenn dadurch schnellere Lieferungen oder tiefere Kosten erzielt werden können.

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Dominik Meier, SRF Echo der Zeit, 10.02.2026

Pfister will aufrüsten – und scheitert bereits bei der Anzahlung

Verteidigungsminister Martin Pfister möchte so schnell wie möglich in den Ausbau des Luftabwehrsystems investieren. Gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip erhielt «SRF Echo der Zeit» Einsicht in ein Bundesrats-Papier. Daraus geht hervor: «Ohne Anzahlungen werden Bestellungen um zwei bis drei Jahre nach hinten verschoben.» Das Dokument zeigt zudem, dass das VBS kaum Mittel freispielen kann und bereits ein «Planungsüberhang von rund 600 Mio. Franken» besteht. Weil die nötigen Anzahlungen nicht sofort geleistet werden können, kommt das Departement zum Schluss, dass sich die Lieferungen deutlich verzögern werden.

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Daniel Ballmer, Blick, 09.02.2026

Pfister-Trickli stösst Parmelin sauer auf

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz liegen «Blick» interne Dokumente der Ämterkonsultation zur sicherheitspolitischen Strategie 2026 vor. Daraus geht hervor, dass es bundesintern erheblichen Widerstand gegen die Pläne des VBS gibt, den Zivildienst in der sicherheitspolitischen Strategie 2026 nicht mehr aufzuführen und faktisch in einem neuen Katastrophenschutz aufgehen zu lassen. In den Dokumenten rügen Beamte des Wirtschaftsdepartements das Vorgehen des VBS deutlich und halten fest, allfälligen Beschlüssen des Gesetzgebers dürfe nicht vorgegriffen werden. Zudem kritisieren sie, dass der Zivildienst als einziges sicherheitspolitisches Instrument nicht erwähnt werde. Die Unterlagen zeigen somit, dass es innerhalb der Bundesverwaltung erheblichen Ärger über das Vorgehen des VBS gibt, auch wenn dieses seinen Kurs letztlich beibehält.

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Fabian Baumgartner, Giorgio Scherrer, NZZ, 07.02.2026

Der einsame Tod von Abdelmalek

Der 22-jährige Algerier ist der zweite Insasse, der innerhalb eines Monats im Zürcher Ausschaffungsgefängnis stirbt. Bereits 26 Tage zuvor, am 30. April 2025, fanden Betreuer einen 62-jährigen Ukrainer reglos im Badezimmer seiner Zelle. Wie es genau zu den Todesfällen kam, blieb zunächst ungeklärt. Die «NZZ» konnte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in die Untersuchungsberichte der Zürcher Staatsanwaltschaft erhalten. Die Dokumente zeigen erstmals, was Abdelmalek M. und der Ukrainer in den letzten Momenten ihres Lebens taten – und wie sie sich im Zentrum unbemerkt das Leben nehmen konnten.

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Lukas Lippert, Beobachter, 06.02.2026

Wie Zürich eine US-Techfirma hofiert

Gestützt auf das kantonale Öffentlichkeitsgesetz erhielt der Beobachter Einsicht in interne E-Mails und eine Aktennotiz zum Treffen zwischen der Zürcher Regierungsrätin Carmen Walker Späh und Vertretern von Meta. Die Dokumente zeigen, dass Meta am Tag der Beratung über eine KI-Regulierung in der nationalrätlichen Kommission um ein Treffen ersuchte. In der Aktennotiz ist festgehalten, dass Walker Späh die Bedeutung «kluger Regulierung» und des «hindernisfreien Marktzugangs» betonte sowie auf die Mitwirkung ihres Departements bei der Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen hinwies. Die Unterlagen belegen damit den direkten Austausch zwischen der Zürcher Regierung und dem Techkonzern im Zusammenhang mit der KI-Regulierung.

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Alexander von Däniken, Luzerner Zeitung, 02.02.2026

Axpo profitiert von Millionenauftrag

Der Kanton Luzern hat beschlossen, für rund 8,8 Millionen Franken Serverkapazitäten bei der CKW zu mieten – ohne öffentliche Ausschreibung. Zusätzlich wurde ein Glasfaser-System im Wert von rund 657'000 Franken freihändig an die Axpo vergeben. Die Regierung stützt sich dabei auf eine Ausnahmeregelung im öffentlichen Beschaffungsrecht sowie auf sicherheits- und dringlichkeitsbedingte Gründe. Erst gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip konnte der entsprechende Regierungsratsbeschluss von der Urner Zeitung eingesehen werden. Dadurch wurde bekannt, wie hoch die finanziellen Verpflichtungen sind, dass keine Ausschreibung stattfand und wie die Regierung die Ausnahme juristisch begründet. Allerdings blieb die Einsicht teilweise eingeschränkt, da zahlreiche Stellen im Beschluss geschwärzt wurden und das interne Rechtsgutachten zur Ausnahmebestimmung nicht zugänglich ist.

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Jan Hudec, Karin Hofer, NZZ, 02.02.2026

Kavins langes Warten auf einen freien Platz

Der 15-jährige Kavin leidet an schwerem frühkindlichem Autismus und ist auf einen Platz in einer spezialisierten Sonderschule angewiesen. Wie viele andere Familien im Kanton Zürich musste auch er lange warten, weil die bestehenden Einrichtungen überfüllt sind. Besonders Schulen für stark beeinträchtigte Kinder (Typ B2) führen lange Wartelisten. Die «NZZ» erhielt gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip Daten der Zürcher Bildungsdirektion. Diese zeigen, dass über 900 Sonderschüler keinen Platz in einer staatlich anerkannten Sonderschule gefunden haben und stattdessen private Institute besuchen, die nicht der kantonalen Qualitätsaufsicht unterstehen. Die Veröffentlichung dieser Zahlen machte erstmals deutlich, wie gross der Druck im Zürcher Sonderschulsystem tatsächlich ist und wie stark Gemeinden auf Notlösungen ausweichen müssen.

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Rafael Lutz, Die Weltwoche, 31.01.2026

Ignazio Cassis’ EDA schwärzt E-Mails zum Fall Jacques Baud. Die Offenlegung gefährde «aussenpolitische Interessen» der Schweiz

Im Fall des von der EU sanktionierten ehemaligen Obersts Jacques Baud stellt sich die Frage, wie die Schweizer Behörden intern reagierten und ob sie sich für ihn einsetzten. «Die Weltwoche» erhielt gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in interne E-Mails zwischen dem EDA und dem SECO. Daraus geht hervor, dass sich die Behörden in der heissen Phase vor allem auf eine gemeinsame «Sprachregelung» für Medien- und Parlamentsanfragen konzentrierten. Sie hielten fest, dass die Schweiz die EU-Sanktionen zur Kenntnis nehme, sich ihnen aber nicht anschliesse. Allerdings wurden zentrale E-Mails – darunter ein Austausch vom 13. Dezember – vom EDA vollständig geschwärzt. Begründet wurde dies damit, dass eine Offenlegung «aussenpolitische Interessen und die internationalen Beziehungen der Schweiz» gefährden würde.

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Mit Öffentlichkeitsgesetzen realisieren Medien relevante Recherchen. Alle Geschichten

Gesundheitsdirektion Zürich: Gute Praxis unerwünscht

Grossflächig geweisst statt differenziert geschwärzt: schlechte Transparenzpraxis im Vorzimmer der Zürcher Gesundheitsdirektorin Nathalie Rickli. (Foto: Ennio Leanza/Keystone)

Von Martin Stoll. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit wurde die Zürcher Gesundheitsdirektion gerichtlich gezwungen, Dokumente herauszugeben. Doch immer noch weigert sie sich, das Öffentlichkeitsprinzip korrekt und im Sinne guter Verwaltungspraxis umzusetzen.

Der Fall ist ein Musterbeispiel für schlechte Verwaltungspraxis. Zuerst versuchte die Direktion unter Mithilfe der auf das Öffentlichkeitsgesetz spezialisierten Rechtsprofessorin Isabelle Häner bis vor Bundesgericht, den Zugang zu Dokumenten der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) zu verhindern.

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Gericht zwingt das BAG zu Transparenz über Verträge

Die ersten Zürcherinnen und Zürcher werden am 4. Januar 2021 gegen Covid-19 geimpft – nun muss das BAG die Impfstoffverträge offenlegen. (Foto: Ennio Leanza/Keystone)

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Verträge mit den Pharmafirmen über Covid-19-Impfstoffe offenlegen muss.

Seit sechs Jahren hält der Bund diese Verträge unter Verschluss. Sie enthalten Informationen zu Preisen, Lieferbedingungen und Haftungsfragen. Das BAG begründete die Geheimhaltung bisher mit der angeblichen Gefahr, die Verhandlungsposition der Schweiz zu schwächen.

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Was öffentlich einsehbar ist bei der Polizei – und was nicht

 

 

 

Videoaufnahmen, Einsatzdispositive, Einvernahmeprotokolle: Rechte und Grenzen des Zugangs zu sensiblen Akten – Antworten im «Café Transparence».

 

Von Eva Hirschi. Wie wird das Öffentlichkeitsprinzip in Bezug auf Polizeiakten angewendet? Darüber sprachen der Genfer Öffentlichkeitsbeauftragte, Stéphane Werly, und der ehemalige Waadtländer Öffentlichkeitsbeauftragte, Eric Golaz, im «Café Transparence».

 

Bei Demonstrationen in Lausanne eskalierte die Gewalt. WhatsApp-Gruppen mit rassistischen Inhalten, in denen sich Mitglieder der Sicherheitsbehörden heimlich austauschten, sorgten für heftige Diskussionen. Immer wieder steht die Polizei – auch ausserhalb von Lausanne – im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Kommt das Öffentlichkeitsprinzip bei Polizeidokumenten zur Anwendung?

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Crans-Montana: Transparenz hätte Unglück wohl verhindert

40 Tote, über hundert Verletzte: Die Bevölkerung trauert um die Opfer der Brandkatastrophe in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana. (Foto: Jean-Christophe Bott/Keystone)

Von Urs P. Gasche. Hätten die Walliser Behörden ihre Kontrollberichte online stellen müssen, wäre ans Licht gekommen, dass die Gemeinde die Unglücks-Bar nicht jährlich kontrollierte. Jeder hätte nachsehen können, ob die Kontrolleure Schallschutzdecke und  Notausgänge kontrolliert haben.

Wahrscheinlicher noch: Die Gemeinde Crans-Montana hätte die Kontrollen regelmässig und ordnungsgemäss durchgeführt – im Wissen, dass die Berichte öffentlich sind. Auch die Barbetreiber hätten sich wahrscheinlich stärker an die Vorschriften gehalten, um keine Nachlässigkeiten publik werden zu lassen. Vielleicht hätten Medien sogar Ranglisten der sichersten Lokale veröffentlicht.

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Behörden stehen nach dem Brand unter Transparenzdruck

Im Fokus der Öffentlichkeit: Kantons- und Gemeindebehörden informieren nach dem Unglück von Crans-Montana. (Foto: Alessandro Della Valle/Keystone)

Von Sébastien Fanti, ehemaliger Walliser Öffentlichkeitsbeauftragter. Nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana sind Walliser Gemeinden und die Kantonsverwaltung mit zahlreichen Zugangsgesuchen konfrontiert – von Medien, aber nicht nur. Eine Einordnung der Rechtslage.

Der Bedarf an Informationen und Aufklärung ist gross nach der verheerenden Unglücksnacht im Lokal «Le Constellation» in Crans-Montana. Die Walliser Gemeinden und die Kantonsverwaltung sahen sich mit einer bislang wahrscheinlich beispiellosen Zahl von Transparenzgesuchen konfrontiert.

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