Melden, was publik werden muss
In den Aktenschränken und Datenspeichern der Verwaltung lagern Unmengen von interessanten Informationen, die eigentlich öffentlich zugänglich wären, von denen aber niemand etwas weiss.
In ihrer Arbeit sind Medienschaffende auf vertrauliche Hinweise von Wissenden angewiesen. Werden wir auf öffentlich relevante Dokumente aufmerksam gemacht, beantragen wir – ganz legal und gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz – deren Herausgabe und kämpfen wenn nötig bis vor dem Richter dafür. Danach wird das Dokument auf Öffentlichkeitsgesetz.ch publiziert.
Der Übermittlung von Mitteilungen erfolgt SSL-gesichert, gleich wie beim Online-Banking. Zu Ihrer Sicherheit: Das müssen Sie wissen